Wir haben diese Beschlußvorlage eingebracht, weil jetzt ein Punkt erreicht ist, in dem die betroffenen Bürger in Schwarze Pumpe, die Unterstützung der Spremberger Stadtverordneten zur Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen gegenüber dem Landkreis brauchen, damit mit mehr Nachdruck auf eine für alle Seiten akzeptable Lösung beim Landkreis gedrungen wird.
Seit Jahren kämpfen der Ortsbeirat und die Bürgerinnnen und Bürger aus Schwarze Pumpe für eine Verkehrsberuhigung in der Dresdener Chaussee. Alle bisherigen Bemühungen scheiterten an der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Spree-Neiße, die hier für verkehrsrechtliche Anordnungen zuständig ist.
Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in der Dresdener Chausee haben ein Recht darauf, in den Nachstunden und an Wochenenden wie jeder anderer Bürger auch Ruhe zu haben. Die WHO ermittelte in einer im Frühjahr 2011 veröffentlichten Studie Lärm als zweitgrößten, die Krankheitslast vergrößernden Umweltfaktor, nach der Luftverschmutzung.
Die SPD-Fraktion hat sich in den zurückliegenden Monaten intensiv mit dem Thema beschäftigt, um wirklich umsetzbare Vorschläge zu finden, die möglichst die Interessen aller berücksichtigen, sowohl die des ISP, als auch die der Anwohner. Das sind keine überzogenen Forderungen, die negative Auswirkungen auf den Industriepark hätten, sondern sinnvolle Kompromissvorschläge mit denen alle beteiligten Leben könnten.
Unsere Gespräche, mit der ASG, Firmen im ISP, der Stadtverwaltung und der Polizei haben uns zu der Erkenntnis kommen lassen, dass bis zur Fertigstellung der Südanbindung keine Möglichkeit besteht, die derzeitigen Verkehrsströme im und um den ISP herum, anders zu lenken, als es jetzt der Fall ist. Nur ein Komplex vieler kleinerer Maßnahmen sowohl im ISP, als auch auf den öffentlichen Straßen in Schwarze Pumpe kann Abhilfe schaffen.
Wir haben diese sinnvollen und zielführenden Maßnahmen in der BV vorgeschlagen, um die Lärmbelästigung der Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Dresdener Chausee, vor allem in den Nachtstunden und an den Wochenenden gesenkt wird. Ohne das der Lieferverkehr des ISP grundlegend negativ beeinflusst wird.
Klar ist uns aber auch, und das müssen die betroffenen Bürgerinnen und Bürger akzeptieren, dass sich der Verkehr und damit der Verkehrslärm in SP durch das ISP nie ganz vermeiden lassen wird. Deshalb sind Maßnahmen zur Lärmreduzierung, vor allem durch sinnvolle Verkehrslenkung und damit Verkehrsvermeidung in diesem Bereich, zielführend, und Maßnahmen zur Senkung der Lärmbelästigung durch Beruhigung des Verkehrs z.B. durch Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h. Zumindest so lange, bis voraussichtlich im Jahre 2016, die Südanbindung des ISP fertiggestellt ist und das Verkehrskonzept der ASG für den ISP voll zur Wirkung kommen kann.
Bei der Betrachtung möglicher Maßnahmen, haben wir immer auch, die Interessen des ISP zu bedenken.
Deshalb sind auch überzogenen Forderungen, wie z.B. nach einem dauerhaften Fahrverbot für LKW in der Dresdener Chaussee nicht zielführend. Weil diese Straße eine wichtige Rolle im Verkehrskonzept der ASG für den ISP spielt und auch nach Fertigstellung der Südanbindung spielen wird.
Die Umsetzung der von uns vorgeschlagenen Maßnahmen liegt vorrangig beim LK SPN, weshalb wir die Bürgermeisterin und alle alle Spremberger Kreistagsabgeordneten, Hr. Dr. Schulze, Hr. Nowka, Hr. Gallas, Hr. Grüneberg, Fr. Wöllert, Fr. Schreiber, Fr. Schönherr, Hr. Brünsch, Hr. Winkler aufrufen, sich für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Schwarze Pumpe in ihren jeweiligen Kreistagsfraktionen einzustetzen
Wir erwarten, dass sie in Gesprächen mit den Verantwortlichen im Landkreis mit Nachdruck auf die positive Prüfung dieser Vorschläge einwirkt und sich für die Umsetzung der von uns geforderten Maßnahmen einsetzen.
Die Kreisverwaltung hat sich in ihren bisherigen Antworten auf die Bürgereingaben aus Schwarze Pumpe, stets hinter Verkehrszählungen und Gesetzen verschanzt. Hier sind vor allem der Wille, die gesetzlichen Möglichkeiten, bis an die Grenzen des zulässigen im Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger in Schwarze Pumpe auszulegen, gefragt.
Das solche Lösungen, wie wir sie in der Beschlußvorlage benannt haben, in Brandenburg umsetzbar sind, beweisen die Nachbarkreise, wie z.B. der LK OSL, in dessen Bereich, die B169 in Schwarzheide-Ost auf einer Strecken von ca. 2 km für LKW auf 30 km/h begrenzt ist. Oder die Ortslage Lieske wo die B 156 für LKW komplett auf 30 km/h begrenzt ist. Auch in der Stadt Cottbus gibt es große Bereiche, die in der Zeit von 22-5 Uhr zum Zweck der Lärmreduzierung auf 30 km/h begrenzt sind. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Bundesstraßen. Wir wollen dass die von uns geforderten Maßnahmen in Schwarze Pumpe auf einer Kreisstraße umgesetzt werden.
Einige Maßnahmen liegen auch in unserer eigenen Hand, in dem die ASG im Rahmen des Industrieparkmanagements auf eine gezielte Verkehrsführung hinwirkt, die den Verkehr möglichst vom betroffenen Bereich fernhält. Dazu hat sie ein sinnvolles Konzept, das jedoch seine Wirkung derzeit noch nicht voll entfalten kann, weil die besagte Südanbindung fehlt.
Auch hier möchte ich darauf drängen, dass alle in diesem Prozess Verantwortung tragenden, sich mit Nachdruck für die schnellstmögliche Realsierung dieser Baumaßnahme einsetzen.
Wir als SPD-Fraktion, werden in dieser Angelegenheit jedenfalls nicht locker lassen und die Bürgerinnen und Bürger in Schwarze Pumpe unterstützen.
Beschlußvorlage der SPD Fraktion eingebracht in die SVV am 24.09.2014 – Öffentlich
Die Stadt Spremberg unterstützt die Forderungen des Ortsbeirates Schwarze Pumpe und der Anwohner der Dresdener Chaussee im Ortsteil Schwarze Pumpe, zur Verringerung und Beruhigung des LKW-Verkehrs in der Dresdener Chaussee zwischen Franz-Mehring-Straße und dem Kreisverkehr im Norden der Ortslage.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, beim Landkreis Spree-Neiße eine entsprechende Festlegung zu erwirken.
Die Stadt Spremberg unterstützt die berechtigten Interessen des Ortsbeirates Schwarze Pumpe und der Anwohner der Dresdener Chaussee im Ortsteil Schwarze Pumpe zur Verkehrsberuhigung und Lärmreduzierung gegenüber dem Landkreis Spree-Neiße, durch einfordern:
-
einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Dresdener Chaussee von der Franz-Mehring-Straße bis zum Kreisverkehr im Norden der Ortslage, zeitlich begrenzt bis zur Fertigstellung der Südanbindung im Jahr 2016
-
alternativ, einer nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr auf 30 Km/h im o.g. Bereich, zeitlich begrenzt bis zur Fertigstellung der Südanbindung im Jahr 2016
-
ein generelles Verkehrsverbot für LKW im o.g. Bereich, an Sonn- und Feiertagen.
Im Rahmen ihre Einflussmöglichkeiten gegenüber der ASG als Verwalter des ISP durch:
-
Einflussnahme auf die Lenkung der Verkehrsströme zum und vom ISP, indem die ansässigen Unternehmen über die festgelegten Zu- und Abfahrtswege nachdrücklich informiert werden und angehalten werden die Lieferanten darüber zu informieren
-
die Fertigstellung der Südanbindung schnellstmöglich zu realisieren
-
Kontrolle der Einhaltung der vorgeschriebenen Verkehrswege im ISP in Zusammenarbeit mit der Polizei
Begründung:
Bürgerinnen und Bürger die an der Dresdener Chaussee im Bereich Franz-Mehring-Straße bis zum „Nordkreisel“ wohnen, klagen über erhebliche Lärmbelästigungen durch den LKW Verkehr zum Industriepark Schwarze Pumpe, insbesondere in den Nachtstunden und am Wochenende, trotz der vorhandenen Ortsumgehung.
Viele LKW´s nutzen den kürzeren Weg durch die Dresdener Chaussee, anstatt über die längere Ortsumfahrung zu fahren, um die Unternehmen (vorrangig Papierfabrik und Kraftwerk) im nördlichen Bereich des Industrieparks zu erreichen.
Die bisherigen Eingaben und Gespräche der Betroffenen mit dem Landkreis Spree-Neiße haben, keinerlei positive Maßnahmen seitens des Landkreises ergeben. Der Landkreis beruft sich auf Verkehrszählungen, die ein geringes Verkehrsaufkommen dokumentieren, sowie verkehrsrechtliche Belange, die eine Beruhigung bzw. Vermeidung des LKW-Verkehrs in dem betroffenen Bereich angeblich nicht zulassen.
Aus der notwendigen Versorgung, der im Industriepark Schwarze Pumpe ansässigen Unternehmen, resultiert derzeit ein hohes LKW-Verkehrsaufkommen, dass durch die Ortslage Schwarze Pumpe hindurch, den Industriepark frequentiert muss.
Die ASG hat in ihrer Eigenschaft als Verwalter des Industrieparks ein schlüssiges Verkehrskonzept entwickelt, das im wesentlichen auf einem Süd-Nord-Verkehrsleitung durch den Industriepark basiert. Mit der Fertigstellung der „Nordanbindung“ im Bereich Obertrattendorf, wurde bereits ein wesentlicher Baustein dieses Verkehrskonzeptes realisiert.
Die Voraussetzungen für eine südliche Anbindung des Industrieparkes an die Ortsumfahrung B97 sind zur Zeit jedoch noch nicht gegeben. Die ASG hat dazu ein Konzept entwickelt. Nach Einschätzung der ASG wird diese „Südanbindung“ jedoch nicht vor Ende 2016 fertiggestellt werden können.
Erst mit der Südanbindung wird das Verkehrskonzept für den Industriepark Schwarze Pumpe seine geplante Wirkung und damit Entlastung der Ortslage Schwarze Pumpe entwickeln können. Bis dahin wird der Verkehr weiterhin durch die Ortslage Schwarze Pumpe hindurch das Industriegebiet erreichen müssen.
Hauptverkehrsweg wird dabei weiterhin die Franz-Mehring-Straße sein müssen, um die Unternehmen im südlichen Teil des ISP zu erreichen.
Um die Unternehmen im nördlichen Teil des ISP zu erreichen nutzen die LKW-Fahrer jedoch die Zufahrt über die Straße „An der alten Ziegelei“, was zwangsläufig zu einem Verkehrsstrom über die Dresdener Chaussee aus südlicher Richtung von der Franz-Mehring-Straße und aus nördlicher Richtung vom „Nordkreisel“ führt.
Da dieser LKW-Verkehr nicht oder nur bedingt vermeidbar ist, ist eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Km/h, alternativ dazu, nur in den Nachtstunden von 22-6 Uhr, zur Lärmvermeidung bzw. ein generelles Verkehrsverbot für LKW an Sonn- und Feiertagen, notwendig.
Nur dadurch kann den berechtigen Forderungen der Anwohner der Dresdener Chausee nach Lärmminderung durch den Straßenverkehr generell, mindestens in den Nachstunden (22-6 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen, Rechnung getragen werden.
Die Beschlußvorlage wurde in der SVV am 24.09.2014 zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Bauen, Ordnung und Sicherheit (ABOS) verwiesen.
Die Beschlußvorlage wurde in der Sitzung des ABOS am 06.10.2014 beraten. Nach intensiver Diskussion verständigten sich die Ausschussmitglieder darauf, den Punkt 3. der BV (Fahrverbot für LKW an Sonn- und Feiertagen) aus den Forderungskatalog zu streichen, weil davon auch die Anwohner betroffen wären. Mit dieser Änderung wurde die BV einstimmig von den Ausschussmitgliedern angenommen.