Wir haben diese Beschlußvorlage eingebracht, weil jetzt ein Punkt erreicht ist, in dem die betroffenen Bürger in Schwarze Pumpe, die Unterstützung der Spremberger Stadtverordneten zur Durchsetzung ihrer berechtigten Interessen gegenüber dem Landkreis brauchen, damit mit mehr Nachdruck auf eine für alle Seiten akzeptable Lösung beim Landkreis gedrungen wird.
Seit Jahren kämpfen der Ortsbeirat und die Bürgerinnnen und Bürger aus Schwarze Pumpe für eine Verkehrsberuhigung in der Dresdener Chaussee. Alle bisherigen Bemühungen scheiterten an der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Spree-Neiße, die hier für verkehrsrechtliche Anordnungen zuständig ist.
Wir haben diese sinnvollen und zielführenden Maßnahmen in der BV vorgeschlagen, um die Lärmbelästigung der Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Dresdener Chausee, vor allem in den Nachtstunden und an den Wochenenden gesenkt wird. Ohne das der Lieferverkehr des ISP grundlegend negativ beeinflusst wird.
Unsere Forderungen:
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eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Dresdener Chaussee von der Franz-Mehring-Straße bis zum Kreisverkehr im Norden der Ortslage, zeitlich begrenzt bis zur Fertigstellung der Südanbindung im Jahr 2016
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alternativ, eine nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr auf 30 Km/h im o.g. Bereich, zeitlich begrenzt bis zur Fertigstellung der Südanbindung im Jahr 2016
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ein generelles Verkehrsverbot für LKW im o.g. Bereich, an Sonn- und Feiertagen.
Im Rahmen ihre Einflussmöglichkeiten gegenüber der ASG als Verwalter des ISP durch:
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Einflussnahme auf die Lenkung der Verkehrsströme zum und vom ISP,
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Schnellstmöliche Fertigstellung der Südanbindung
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Kontrolle der Einhaltung der vorgeschriebenen Verkehrswege im ISP in Zusammenarbeit mit der Polizei
Den vollständigen Text der Beschlußvorlage und unsere Begründung können Sie hier nachlesen.
Die Beschlußvorlage wurde in der SVV am 24.09.2014 zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Bauen, Ordnung und Sicherheit (ABOS) verwiesen.
Die Beschlußvorlage wurde in der Sitzung des ABOS am 06.10.2014 beraten. Nach intensiver Diskussion verständigten sich die Ausschussmitglieder darauf, den Punkt 3. der BV (Fahrverbot für LKW an Sonn- und Feiertagen) aus den Forderungskatalog zu streichen, weil davon auch die Anwohner betroffen wären. Mit dieser Änderung wurde die BV einstimmig von den Ausschussmitgliedern angenommen.