Spremberg aktuell

SVV Nachlese 12.09.2018

Wir haben erklärt, den Prozess des Schwimmhallenbaus konstruktiv und kritisch zu begleiten. Daran werden wir festhalten.

Die Teilnahme der Stadt Spremberg am Projektaufruf 2018 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wurde durch die SVV beschlossen. Wir haben diese Beschlussvorlage unterstützt, jedoch nicht ohne kritisch den Finger in die Wunde zu legen.

Nach intensivem Studium der Ausschreibungsunterlagen stellte sich uns die Frage, warum wir uns an einem Programm beteiligen wollen, welches prioritär die Sanierung von Einrichtungen zum Zweck hat, wo wir einen Ersatzneubau beschlossen haben? Also dem Grund nach nicht dem Anliegen der Förderrichtline gerecht werden.

Aber es gibt in der Richtlinie einen Passus, der den Ersatzneubau zulässt, wenn er wirtschaftlicher ist. Dieser Argumentation könnte man ja noch folgen. Wobei wir seit Montag wissen, dass uns der Schwimmhallenneubau in dem von uns beschlossenen Umfang mehr als 17 Mio € kosten könnte, ohne dass wir eine Baugrunduntersuchung haben, aus der sich sicherlich weitere Kostensteigerungen ergeben werden.
Wir spekulieren jetzt nicht wie teuer eine Sanierung der bestehenden Schwimmhalle geworden wäre, die zudem noch aus diesem Programm des BMI förderfähig gewesen wäre.

Die Richtlinie des BMI besagt aber auch, dass Ersatzneubauten in unmittelbarer Nähe zum derzeitigen Standort (Puschkinplatz) erfolgen sollten. Aber keine Regel ohne Ausnahme, auch hier schreibt die Richtlinie, dass davon abgewichen werden kann, wenn es dafür gute Gründe gibt. Dass es diese aus unserer Sicht nicht gibt, wissen Sie.

Das bedeutet zusammengefasst, wir beantragen eine Förderung, die darauf abhebt, dass zwei Ausnahmetatbestände in der Förderrichtlinie für die Bewilligung unseres Antrages wohlwollend berücksichtigt werden!

Wir brauchen also hinterher nicht zu lamentieren und mit dem Finger nach Berlin zu zeigen, wenn wir in diesem Programm mit unserem Antrag nicht berücksichtigt werden. Darüber sollten wir uns im Klaren sein.

Das könnte man selbstbewußt nennen, ist es aber nicht. Es ist spekulativ und dem Dilemma geschuldet in dem wir uns befinden.

Diese Beschlußvorlage zeigt auch das Dilemma in dem die Stadt Spremberg im Bezug auf die gesamte Bäderthematik steckt.

  1. sind wir mit den aktuellen Beschlüssen stur auf eine Marschroute festgelegt,
  2. der politische Wille eine gewisse Flexibiliät zu bewahren waren, um das eigentliche Ziel den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt eine moderne Schwimmhalle zur Verfügung zu stellen die den Haushalt in einem vertretbaren Maße belastet, ist bei der Mehrheit der Stadtverordneten nicht vorhanden. Wir bauen auf Teufel komm raus, egal was es kostet. Seit Montag wissen wir, dass wir statt 13 Mio jetzt 17 Mio im Raum stehen, landen werden wir schließlich bei 18 Mio oder mehr. Spätestens jetzt sollte jedem klar sein, dass ein Neubau unter der derzeitigen Beschlusslage nicht mehr die wirtschaftlichste Variante ist,
  3. wie damals schon richtig festgestellt wurde, gibt es für den Neubau von Schwimmhallen keine Fördermittel, deshalb müssen wir es jetzt über die Hintertür versuchen und hoffen. Statt flexibel reagieren zu können,
  4. erinneren wir daran, dass wir in unserer am 3.7.17 in einem Sonderhauptausschuss vorgestellten Nutzwertanalyse, genau den jetzt eingetreten Aspekt herausgearbeitet und betrachtet hatten und vorschlugen uns weiterhin die Tür für eine fördermittelunterstützte Sanierung offen zu halten. Von der Mehrheit der Stadtverordneten abgelehnt. Damit haben wir die Chance vertan, jetzt profitieren zu können. Mit der möglichen Höchstförderung von 4 Mio € und einer Förderquote von 45% hatte man gut die Hälfte bis zu einem Drittel der Sanierungskosten decken können. Das hätte den Haushalt nur mit rund 8-9  Mio belastet. Statt den zu erwartenden 17-18 Mio. Auch mit einem Ersatzneubau am Standort Puschkinplatz hätte man in dieser RL des BMI größere Chancen gehabt.
  5. Wir wissen, dass wir auch die Freibäder im Kochsgrund und Schwarze Pumpe sanieren müssen. Für den Kochsagrund kursieren Zahlen zwischen 2,5 und 3,5 Mio €. Hier hätte ein Antrag hundertprozentig in die Förderrichtlinie des BMI gepasst. Wir lassen auch hier die Chancen unsere Freibäder, unterstützt von Fördermitteln, die unseren Haushalt entlasten würden, zu sanieren, ungenutzt verstreichen, weil wir nicht vorbereitet sind.
Wenn wir vorankommen wollen müssen wir jetzt konkret werden und handeln, also Nägel mit Köpfen machen.

Wir erwarten von der Verwaltung schnellstens Projektentwürfe und belastbare Kostenschätzungen für eine Sanierung der beiden Freibäder und sanierungsbedürftige Sportstätten in Auftrag zu geben. Genau wie bei der Schimmhalle wissen wir um den Zustand und das wir auch hier tätig werden müssen.

Ohne diese Vorarbeiten haben wir nie eine Chance in Förderprogramme hineinzukommen. Das betone wir, weil es nicht ausgeschlossen ist, dass auch in den kommenden Jahren passende Fördermöglichkeiten aufgelegt werden und wir vorbereitet sein sollten.

Nach den Information im HA im Rahmen der Wirtschaftlichkeituntersuchung eines ÖPP finanzierten Schwimmhallenneubaus am Kochsgrund, müssen wir ganz schnell

  1. Klarheit erlangen, an welcher Stelle die SH errichtet werden soll, dazu ist eine Baugrunduntersuchung* an den möglichen Standorten zu beauftragen und zu ermitteln, ob unter den geologischen Bedingungen der Bau einer Schimmhalle möglich ist und welche zusätzlichen Kosten ggf. anfallen könnten. Für diesen Standort müssen dann Synergieeffekte und die peripheren Kosten umfassend betrachtet werden. (Wege, Straßen, Beleuchtung usw.)
  2. B-Plan für dieses Gebiet muss erstellt werden, der auch die Entwicklung des Areals umfassend als Schul-, Sport und Freizeitgebiet berücksichtigen muss. Sonst wird es Stückwerk. Als Termin wurde September 2019 genannt.
  3. Brauchen wir eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht, ob eine ÖPP Finanzierung genehmigungsfähig ist. Damit wir Klarheit haben ob diese Möglichkeit der Finanzierung für uns überhaupt in Frage kommt, bevor wir uns weiter mit diesem Thema beschäftigen.

Ja, das Förderprogramm eröffnet ein Chance FM zu bekommen, wenn auch nur eine äußerst geringe. Deshalb haben wir auch der Bv zugestimmt.

Baugrunduntersuchung*

Die uns vorliegende „Baugrunduntersuchung“ für das Gebiet Kochsagrund entspricht nicht den Anforderungen an eine seriöse Baugrunduntersuchung, wie sie z.B. beim Bau der Brücke Wendenstraße vorgenommen wurde.  Damit begründete Aussagen zu einem möglichen Standort der neuen Schwimmhalle zu begründen, ist zweifelhaft. Somit besteht ein erhebliches Kostenrisiko.

Anmerkung:

Lage im  Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Seit 2016 gingen rund 1000 Anträge mit einem Volumen von 2 Milliarden Euro für diese Fördermöglichkeit ein. Seit 2016 wurden 102 Projekte gefördert. Ich erwähne diese Zahlen, die man beim BMI nachlesen kann, um unsere Chancen mit einem Antrag zu verdeutlichen, der an der Förderrichtlinie vorbeigeht. Sie sind gleich null.

Hier der Link zur Seite des Programmes