Spremberg aktuell

Die Spielplatzsatzung muss angepasst werden!

Mehr Spielplätze! Mehr Geld für die Unterhaltung von Spielplätzen!

Die Spielplatzsatzung muss angepasst werden!

 

Am 01.07.2016 ist das Gesetz der Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung in Kraft getreten.
Darin wird jetzt die Möglichkeit eröffnet, Bauherren von Mehrfamilienhäusern zu verpflichten, schon ab 4 zu errichtenden Wohneinheiten ein Spielplatz bauen zu müssen. Die bestehende Spielplatzsatzung in Spremberg vom 25.01.2005 besagt bisher, dass ein Spielplatz ab der Errichtung von 10 Wohnungen vom Bauherren zu errichten ist.

Die Brandenburgische Bauordnung wurde dahingehend novelliert, um den Gemeinden einen größeren Handlungsspielraum für die kinderfreundlichere Gestaltung von Wohnbebauungen zu ermöglichen. Städte und Gemeinden sollten gerade für junge Familien, bessere Angebote für die Ansiedlung unterbreiten können. Immer wieder wurde von Bürgerinnen und Bürgern und Kommunalpolitikern eingefordert mehr Spielplätze zu bauen und zu unterhalten. Spremberg stellt sich seit Jahren dem Anspruch eine kinderfreundliche Stadt zu sein. Viele Millionen Euro wurden bisher aufgewendet um Kindertagesstätten, Horte, Sportanlagen und Schulen zu modernisieren. Die Vereine der Stadt, insbesondere im Kinder- und Jugendbereich eine wertvolle Arbeit leisten wurden und werden gefördert.
Gerade in der derzeit angespannten Haushaltssituation der Stadt Spremberg ist es eine Herausforderung dieses hohe Niveau beizubehalten. Gelingen wird dies nur, wenn alle Möglichkeiten die sich ergeben genutzt werden.

Die SPD Fraktion schlägt deshalb vor, die Spremberger Kinderspielplatzsatzung zu ändern, indem die bei Errichtung von Wohnbauten bestehenden Pflicht ab 10 Wohneinheiten einen Kinderspielplatz zu errichten, auf 8 Wohneinheiten abgesenkt wird. Desweiteren, sollen die Mittel, die sich aus der Möglichkeit für den Bauherren, durch Zahlung einer Ablösesumme auf den Bau eines Spielplatzes zu verzichten, ausschließlich der Unterhalten der Kinderspielplätze in der Stadt zu gute kommen. Die Ausklammerung des Innenstadtbereiches aus dem Geltungsbereich dieser Satzung, soll aufgehoben werden.

Damit kommen wir dem Ziel weiterhin eine kinderfreundliche Stadt zu sein einem Stück näher, in dem mehr Spielplätze wohnortnah gebaut werden, oder die Ablösegelder der Unterhaltung bestehender Kinderspielplätze zu gute kommen.

Mit diesem Kompromissvorschlag überfordern wir die Bauherren nicht. Auf die Wohnfläche bezogen steigen die Kosten um wenige Euro.
Die Möglichkeiten der Brandenburger Bauordnung auszuschöpfen und 4 Wohneinheiten als Grundlage für die Errichtung neuer Kinderspielplätze zu nehmen, wäre in diesem Sinne kontraproduktiv.

Schaut man sich die Bautätigkeit der letzten Jahre an, wurden hauptsächlich nur noch Mehrfamilienhäuser mit maximal 8 Wohneinheiten gebaut. So dass nach der derzeit gültigen Spielplatzsatzung keine neuen Spielplätze errichtet und auch keine Ablösesummen gezahlt werden mußten. Das war legitim.

Die sich aus der Novellierung der Brandenburger Bauordnung jetzt ergebenden Möglichkeiten eröffnen die Chance mehr wohnortnahe Spielplätze in unserer Stadt zu errichten oder vorhanden Spielplätze besser unterhalten zu können.
Es kann nicht politischer Wille sein diese Möglichkeit ungenutzt verstreichen zu lassen, um Investoren von „unnötigen Kosten“ freizustellen.

Hier trägt jeder Verantwortung! Es geht um das Gemeinwohl! Um die Zukunft unserer Stadt – unsere Kinder.

Wir werben in den Ausschüssen sowie in der Stadtverordnetenversammlung für diese moderate Lösung. Nach jetzigem Stand scheinen nicht alle Fraktionen dieses Ansinnen zu unterstützen.

Klaus Grüneberg
SPD Fraktion

Nachtrag: wir haben in der SVV am 19.12.2016 als die Beschlußvorlage zur Änderung der Spielplatzsatzung auf der Tagesorndung stand, den Antrag eingebracht, die Bemessnungsgrundlage auf 8 WE ja Mehrfamilienhaus abzusenken. Diser Vorschlag wurde mit 13 gegen 11 Stimmen abgelehnt.