Wer ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, muss im Alter mehr haben als die Grundsicherung. Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Arbeit sich lohnt − auch in der Rente.
Das SPD-Konzept für eine gerechte Grundrente:
Die Grundrente soll den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umsetzen: Nach Jahrzehnten der Arbeit, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen soll jeder am Ende besser dastehen, als hätte er keine oder nur kurzzeitig Beiträge geleistet.
Damit der Respekt vor der Arbeit und die Anerkennung der Lebensleistung Ausdruck finden, brauchen wir eine Regelung im Rentensystem, die für einen effektiven Schutz vor Armut im Alter mit zusätzlichen Maßnahmen flankiert wird.
Zentraler Baustein ist die neue Grundrente:
Die Rente wird um einen Zuschlag erhöht, wenn die Versicherten mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ vorweisen können – das sind Pflichtbeitragszeiten vor allem aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit.
Grundlage der Berechnung sind die in den „Grundrentenzeiten“ erworbenen Entgeltpunkte. Die Grundrente wird ohne Bedürftigkeitsprüfung ermittelt. Davon werden 3 bis 4 Millionen Menschen profitieren können, ein großer Anteil davon sind Frauen. Da bei der Anerkennung von Lebensleistung nicht zwischen heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentnern unterschieden werden kann, gelten die Regelungen für alle.
Wenn – etwa in Ballungszentren – die Kosten für die Wohnung überdurchschnittlich hoch sind oder z.B. aufgrund einer Behinderung besondere individuelle Bedarfe bestehen, kann es sein, dass auch die Grundrente nicht all das abdeckt.
Die Einführung der Grundrente durch zwei weitere Maßnahmen begleitet werden:
- Verbesserungen beim Wohngeld: Bereits heute stellen Rentnerhaushalte die Hälfte der Haushalte, die Wohngeld beziehen. Rentnerinnen und Rentnern, die mindestens 35 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben, soll künftig ein pauschaler Freibetrag gewährt werden. In der Höhe sollte sich der Freibetrag an dem bereits für schwerbehinderte Menschen existierenden Freibetrag von 125 Euro orientieren.
Da das Wohngeld bisher − anders als die Rente − nicht dynamisch, sondern starr ist, können Rentnerinnen und Rentner durch steigende Renten im Zuge der jährlichen Rentenanpassungen unter Umständen ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren. Daher ist es außerdem wichtig, dass die Miet- bzw. Einkommensgrenzen zum Wohngeld regelmäßig angepasst werden, um Rentnerhaushalte mit Wohngeld-bezug wirklich zu unterstützen.
Für die Reform des Wohngelds ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat federführend zuständig.
- Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung: Die Grundrente soll die Lebensleistung derer anerkennen, die jahrzehntelang für ein kleines Einkommen gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Den Schutz vor Altersarmut durch ein regelmäßiges Einkommen oberhalb des Bedarfs in der Grundsicherung kann die Grundrente auch zusammen mit dem Wohngeld nicht in allen Fällen sichern.
Denn der Bedarf ist individuell sehr unterschiedlich und z.B. wegen der Höhe der Wohnkosten oder wegen eines überdurchschnittlichen Gesamtbedarfs etwa von Menschen mit Behinderungen kann der individuelle Bedarf über der Grundrente liegen.
Wer 35 Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war, soll daher einen Freibetrag in der Grundsicherung erhalten. Damit stellen wir in allen Fällen für langjährig Versicherte sicher, dass das Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung liegt. Schließlich muss es einen Unterschied machen, ob man sein Leben lang gearbeitet hat oder nicht – auch im Geldbeutel.
Der Freibetrag soll 25 Prozent der individuellen Rente umfassen, maximal aber aktuell 106 Euro (25 Prozent der Regelbedarfsstufe 1).
- Wie berechnet sich die Grundrente?
Wer mindestens 35 Jahre „Grundrentenzeiten“ aufweisen kann, erhält einen Zuschlag auf seine Rente – und zwar ohne eine Bedürftigkeitsprüfung.
Grundlage für die Berechnung sind die Entgeltpunkte (EP), die aufgrund der eigenen Beiträge während des gesamten Versicherungslebens aus den „Grundrentenzeiten“ erworben wurden. Die Höhe der Grundrente ergibt sich aus den im Einzelfall erworbenen Entgeltpunkten und einem Zuschlag, der für Menschen, die 35 Jahre ein Einkommen in Höhe des Mindestlohns bei Vollzeit gearbeitet haben, zu einer monatlichen Bruttorente oberhalb der durchschnittlichen Grundsicherung führt. Mit höherem Einkommen wird der Zuschlag allmählich abgeschmolzen.
Ab 35 Jahren „Grundrentenzeiten“ und einem Durchschnittswert von 0,2 EP wird der Durchschnittswert um das 2-Fache angehoben, maximal aber auf 0,8 EP pro Jahr. Ist der ermittelte Durchschnittswert höher, besteht kein Anspruch auf den Zuschlag.Eine Friseurin, die 40 Jahre auf dem Niveau des Mindestlohns voll gearbeitet hat, kommt derzeit auf eine monatliche Rente von 512,48 Euro*, mit der Grundrente käme sie künftig auf eine Monatsrente von 960,90 Euro.*
*40 Jahre Mindestlohnniveau entspricht einem Durchschnittswert von 0,4 EP, 40 x 0,4 EP = 16 EP; 16 x 32,03€ = 512,48 €. Durch die Grundrente würde künftig der Durchschnitts-EP von 0,4 für 35 Jahre um das 2-Fache angehoben. Das ergibt einen Zuschlag zu den durch Beiträge erworbenen 16 EP von 35 x 0,4 EP = 14 EP; 14 x 32,03 € = 448,42 €; 448,42 € + 512,48 € = 960,90 €.
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