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SPD bringt Beschlußvorlage zur Untersuchung von Lärmschutzmaßnahmen in Schwarze Pumpe ein

Beschlußvorlage – Öffentlich

Kostenermittlung für eine Lärmschutzmaßnahme im Bereich der Einmündung der Südanbindung vom Industriepark Schwarze Pumpe in die Dresdener Chaussee im Ortsteil Schwarze Pumpe

Die Verwaltung wird beauftragt zu untersuchen:

  1. Welche Maßnahmen geeignet sind, um die zu erwartende Erhöhung der Emissionspegel (siehe Schalltechnische Untersuchung der Südanbindung des ISP, im Rahmen des B-Planes 95)  für die Bewohner des Brigittenhofes, insbesondere der Fritz-Schulz-Straße und des Bahnweges im OT Schwarze Pumpe zu kompensieren, der von der geplanten Einmündung der Südanbindung des ISP in die Dresdener Chaussee ausgeht.
  2. Die Kosten für eine aus dem Pkt 1. hervorgehende effektive Lärmschutzmaßnahme zu ermitteln.
  3. Finanzierungsmöglichkeiten für die Lärmschutzmaßnahmen zu ermitteln, dabei sind Fördermöglichkeiten zu prüfen und aufzuzeigen,
  4. Die für die Untersuchung erforderlichen Mittel sind im Haushalt der Stadt Spremberg bereit zu stellen.

Begründung:

Der Industriepark Schwarze Pumpe ist für wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Spremberg von großer Bedeutung. Im Zuge der in den kommenden Jahren zu erwartenden wirtschaftlichen Entwicklung in der Region, wird auch die Bedeutung des ISP stetig steigen. Bereits jetzt sind flächenmäßige Erweiterungen des ISP geplant. Aktuelle Berechnungen und Prognosen stellen fest, dass mit der Entwicklung des ISP auch der Verkehr von und zum ISP zunehmen wird.
Um den OT Schwarze Pumpe, insbesondere die Franz-Mehring-Straße und die Dresdener Chaussee nicht weiter zu belasten und ggf. zu entlasten und den ISP für den Schwerlastverkehr besser zu erschließen ist der Neubau der Südanbindung von der Dresdener Chaussee zum ISP geplant. Diese Infrastrukturmaßnahme ist für die Entwicklung des ISP von größter Bedeutung.

So wichtig die wirtschaftliche Entwicklung unserer Stadt ist, muss sie jedoch auch die Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen.

Die nicht noch stärkere Belastung und ggf. eintretenden Entlastung der Einwohner an der Franz-Mehring-Straße darf nicht zu neuen Belastungen der Einwohner im Brigittenhof, insbesondere am Bahnweg und an der Fritz-Schulz-Straße führen.
Entsprechend der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wird der Lärmpegel im Bereich der Fritz-Schulz-Straße / Bahnweg, die der Einmündung der Südanbindung in die Dresdener Chaussee gegenüberliegt, stetig ansteigen. Wenn auch die derzeitigen Lärmpegelberechnungen davon ausgehen, dass der Lärmpegel ansteigt und die Grenzwerte knapp unterschritten werden, wird mit der geplanten, abbiegenden Hauptstraße eine neue, zusätzliche Lärmquelle geschaffen.

Aufgrund der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung besteht keine Verpflichtung eine Lärmschutzmaßnahme vorzunehmen.

Vor dem Hintergrund, dass die Grenzwerte minimal unterschritten werden und die Berechnung ausschließlich auf Prognosen basiert, stellt im Interesse der dort wohnenden Bürgerinnen und Bürger und der Abwägung der wirtschaftlichen Interessen, die Errichtung einer geeigneten Lärmschutzmaßnahme einen sinnvollen und notwendig Interessenausgleich dar.
Erfahrungen anderer großer Verkehrsprojekte in Brandenburg und Deutschland zeigen, das lärmbetroffene Bürgerinnen und Bürger zu späteren Zeitpunkten die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen juristisch erzwungen haben bzw. diese erforderlich wurden, weil die Verkehrsprognosen und damit der errechnete Lärmpegel überschritten wurden.
Dies war und ist immer mit zusätzlichen höheren Kosten und Beeinträchtigungen der Verkehrsobjekte verbunden.

Aus diesem Grunde gebietet es sich, im Ausgleich der wirtschaftlichen Interessen des ISP und der berechtigten Interessen der Anwohner dem Vorschlag zu folgen und eine zugunsten der Bürgerinnen und Bürger durchzuführende Interessenabwägung vorzunehmen.  

Kosten:

Nicht absehbar, sind im Rahmen der Untersuchung zu ermitteln.