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Corona – Wir wollen das Sie informiert sind

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

so wichtig wie das Abstand halten, ist es momentan auch sachgerechte Informationen über die Maßnahmen der Bundesregierung und der Brandenburger Landesregierung zu bekommen, um die Folgen der Corona-Pandemie zu dämpfen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind möglicherweise von Kurzarbeit betroffen, Unternehmer bangen um Ihre Existenzen und um die Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen.

Die Bundesregierung und die Brandenburger Landesregierung haben Maßnahmen auf den Weg gebracht, damit Sie, der Sie in irgendeiner Form betroffen sind, Unterstützung erhalten, wir wollen Sie über die Maßnahmen informieren.

Wir werden an dieser Stelle die wichtigsten Informationen für Bürger und Unternehmen zusammenstellen, die bei uns eingehen und ständig aktualisieren.

Wenn Sie Fragen dazu haben, können Sie uns täglich von 9 -15 Uhr telefonisch im SPD Bürgerbüro unter 03563/6088860 erreichen oder uns unter info@spd-spremberg.de per E-Mail kontaktieren.

Bitte sehen Sie derzeit von Besuchen im Bürgerbüro ab.

 

Update: 24.03.2020 Brandenburg richtet ein „Koordinierungszentrum Krisenmanagement“ ein.

Hier sind alle wichtigen Informationen für das Land Brandenburg zusammengefasst: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/start/

 

Update 22.03.2020 Informationen der ILB zu Förderprogrammen für Unternehmen und Gewerbetreibende 

Unternehmen und Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind, wenden sich bitte ab Programmstart an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Tel: 0331 – 660 2211, E-Mail: beratung@ilb.de.

Alle Programme, die für durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geratene Unternehmen und Gewerbetreibende nutzen können, hat die ILB auf einer der Corona-Sonderseite zusammengestellt.

 

Update 21.03.2020: Ministerium für Wirtschaft und Energie: Land legt Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler auf

https://mwae.brandenburg.de/de/bb1.c.662087.de

Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

bis zu 2 Erwerbstätige bis zu 5.000,- EUR,

bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 10.000,- EUR,

bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000,- EUR,

bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000,- EUR,

bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000,- EUR

Die Soforthilfe wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen. Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.

Das Soforthilfeprogramm startet voraussichtlich ab kommender Woche Mittwoch, dem 25. März 2020.

Informationen zu dem Programm werden auf der Seite der Investitionsbank ILB veröffentlicht, sobald sie vorliegen. Damit ist in den kommenden Tagen zu rechnen. Erst mit dem Start des Programms können auch Anträge bearbeitet werden!

 

Update 20.03.2020: Ministerium der Finanzen und für Europa des Landes Brandenburg

Vereinfachter Antrag auf Steuerstundung online. Anträge auf zinslose Stundung von Steuerzahlungen können jetzt vereinfacht gestellt werden. Gleiches gilt für Anträge auf Vollstreckungsaufschub und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen. Darüber informierte heute das Finanzministerium in Potsdam. Anträge dieser Art können gestellt werden ausschließlich für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer, nicht für Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder andere Steuerarten.

Link: https://mdfe.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.662052.de?fbclid=IwAR2UUEngzcvjiT9AjMONvs8ZeRVSn6MVN77y-xtYZg9dJV29Mk9yTvVo6Sc

 

SPD-Bundestagsfraktion: Fragen und Antworten zum Coronavirus: Maßnahmen zur Unterstützung von Betroffenen 

18032020_FAQ_Corona

 

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2) vom 19. März 2020

Gleich lautende Erlasse der Länder zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus

 

Land Brandenburg aktuelle Informationen des Wirtschaftsministeriums

 

FAQ des Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

FAQ Wissenschaft Forschung und Kultur

 

Aktuelle Informationen der Stadt Spremberg im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Aktuelle Informationen des Landkreises Spree-Neiße im Zuammenhang mit der Corona-Pandemie